Signalisation

Das Team der Bezirksleiter unter Leitung von Robert Horbaty sorgt zuverlässig für den Unterhalt und die Erneuerung der Wanderweg-Signalisation in den beiden Basel.

Erfahren Sie mehr über die Arbeit unserer Bezirksleitenden (PDF zum Download)

Karte Bezirkseinteilung zum Download

Wir sorgen für eine verlässliche Signalisation in den Kantonen BS und BL

Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG vom 4.10.1985) bestimmt in Art. 6:

"Die Kantone sorgen dafür, dass Fuss- und Wanderwege angelegt, unterhalten und gekennzeichnet werden ..."
Sie müssen zudem die entsprechenden Netze in Plänen festhalten.

In den beiden Basel erfolgt die Planung der Netze durch die jeweiligen kantonalen Raumplanungsämter. Die Erstellung und regelmässige Überprüfung der Signalisation haben beide Kantone den Wanderwegen beider Basel als private Fachorganisation übertragen.
Die Erstellung und der Unterhalt der Wanderwege ist dagegen Sache des Kantons (in BS), bzw. der Gemeinden (in BL).