Signalisationsregeln

Wir werden immer wieder gefragt, weshalb nicht auf jedem Wegweiser die Wanderziele mit Zeitangaben eingetragen sind. Der Grund ist, dass wir uns an ganz klare Vorgaben (Norm SN 640 829a) zur Signalisation der Wanderwege halten müssen, welche in der ganzen Schweiz bei der Neusignalisation nun schrittweise umgesetzt werden (nachfolgend am Beispiel der kurzen Route Aesch - Ruine Pfeffingen - Grellingen):

Der Umfang der Informationen auf den Wegweisern ist an den Anfangs- und Endpunkten der Routen am grössten:

  • Weisses Standortfeld mit Orts- und Höhenangaben
  • Zwischenziele und Endziel der Route mit zugehörigen Zeitangaben. Zuoberst ist das nächstgelegene Zwischenziel, darunter die weiteren Zwischenziele und das Endziel
  • Ein horizontaler Strich zeigt an, dass sich die Route unterwegs aufteilt und so verschiedene Endziele erreicht werden können.

 Zwischenziele einer Route haben ebenfalls ein Standortfeld und Zeitangaben:

 

Wegverzweigungen enthalten nur noch Angaben zu den weiteren Zwischenzielen und zum Endziel der Route: 

 

Für die Wanderwegnutzer wichtig und hilfreich sind aber auch die zahlreichen Richtungszeiger als Schilder oder aufgemalt ….

         

… sowie die Bestätigungsrhomben, welche zwischendurch anzeigen, dass wir uns weiterhin auf dem Wanderweg befinden
      

Detaillierte Erläuterungen zu den Angaben auf Wegweiserstandorten als pdf

Umfassende Informationen zu den Wegweisern und zu den verschiedenen Wegkategorien finden Sie bei den Schweizer Wanderwegen